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chevron_left Becker: „Doping steht völlig im Gegensatz zu Sinners Persönlichkeit“
2j

KEINE TOLERANZ FÜR DOPINGBETRUG

Richtig.

Über Kriminalität, Dopingvergehen und sonstige Verbrechen gibt es rein gar nichts zu diskutieren. Der Angeklagte bekannte sich schuldig, wurde verurteilt und hat eine Strafe bekommen. Vor ordentlichen Gerichten wäre er deutlich drastischer bestraft worden, deshalb hat er sich davor gedrückt. Jeder darf ihn Dopingbetrüger nennen, weil er ein rechtmäßig verurteilter Dopingbetrüger ist.

"so schöne Roman"

Was der schöne Roman damit zu tun hat, weiß nur der Beleidiger.

"Äffchen"

Die Beleidigung ist im § 115 StGB geregelt und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden.

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2 1 Kommentare
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Toni
Heul, leise, Chantal!!! 😭😭🤥
Toni
Könntest du bitte genauer erläutern, was § 115 StGB besagt??
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